Wer schon einmal eine Veranstaltung besucht hat, dem sind sie vielleicht aufgefallen – Absperrungen, Parkverbote und Verkehrsumleitungen. Dabei handelt es sich um so genannte Verkehrssonderzonen. Doch was ist das genau und welche Aufgaben haben Verkehrssonderzonen?
Was sind Verkehrssonderzonen um Veranstaltungsorte?
Verkehrssonderzonen sind bestimmte speziell ausgewiesene Bereiche im öffentlichen Straßenland, die für einen bestimmten Zeitraum für den individuellen öffentlichen Verkehr gesperrt sind oder diesen umleiten. Im Speziellen betrachten wir hier Verkehrssonderzonen rund um Veranstaltungsorte. Diese Orte können bauliche Anlagen, öffentliche Areale oder auch private Gelände etc. sein, in oder auf denen Veranstaltungen stattfinden. Die Veranstaltungen können temporär oder dauerhaft stattfinden, demnach gibt es auch temporäre und dauerhafte Verkehrssonderzonen.
Warum sind Verkehrssonderzonen wichtig?
Verkehrssonderzonen haben unterschiedliche Funktionen.
1. Verkehrslenkung & Ordnung
Insbesondere bei Veranstaltungen mit viel Anreiseverkehr wie bspw. Festivals oder mit besonderen Vorfahrten wie bspw. bei großen Filmfestivals ist eine genaue Planung des Anreiseverkehrs notwendig. Der Anreiseverkehr muss gezielt gesteuert werden, um Staus und Behinderungen auf den Zufahrtsstraßen zur Veranstaltung zu vermeiden. Bei ausgeprägten Individualanreisen mit Pkw, wie bei einem Festival, müssen zusätzlich Stellplätze geschaffen werden sowie ggf. öffentliche Bereiche für den Allgemeinverkehr gesperrt werden, um einen erhöhten Parksuchverkehr zu vermeiden und das bereits vorhandene Parksystem nicht zu überlasten.
2. Anwohnendenschutz
Eine mögliche Belastung des vorhandenen Parksystems ist ebenso wie der durch die Veranstaltung verursachte Verkehrslärm Teil der Betrachtungen beim Anwohnendenschutz. Parkbereiche müssen dort geplant werden, wo Anwohnende am wenigstens durch Verkehrslärm oder Suchverkehr beeinträchtigt werden. Gleiches gilt für Anlieferzonen. Der Veranstaltungsverkehr darf zudem nicht den öffentlichen Verkehr übermäßig beeinträchtigen.
3. Sicherheit & Zufahrtsschutz
Eine zusätzliche Aufgabe von Verkehrssonderzonen ist der Veranstaltungsschutz. Hierbei werden bestimmte Bereich definiert, die gar nicht oder nur mit speziellen Zugangsausweisen befahren oder beparkt werden dürfen. Unter Umständen müssen vorhandene Straßen und Wege in die Flucht- und Rettungswegeplanung einbezogen werden. Hierbei kann es auch nötig werden, aus sicherheitstechnischen Gründen Verkehrswege zu sperren oder umzuleiten.
Eine besondere Bedeutung kommt dem baulichen Zufahrtsschutz zu. Hierbei gilt es, im Rahmen einer Gefährdungsanalyse Maßnahmen festzulegen, die eine unberechtigte Einfahrt in eine Verkehrssonderzone – auch baulich – verhindern kann. Diese Maßnahmen müssen mit dem Sicherheitskonzept sowie dem Flucht- und Rettungswegesystem im Einklang stehen. Die jeweilige Gefährdung kann dann mit den korrekt aufgestellten und ausgeführten Sperranlagen minimiert werden.
Wann und wie werden Verkehrssonderzonen errichtet?
Das Aufstellen von Absperrungen und Verkehrsschildern einige Tage vor der Veranstaltung ist einer der letzten Schritte in einer langen Reihe von Maßnahmen. Zunächst wird im Rahmen der Veranstaltungs- und der Sicherheitskonzeption ein Verkehrskonzept erstellt. In diesem Konzept sind u.a. zu berücksichtigen:
- Flucht- und Rettungswege
- Lieferverkehr und Anlieferzonen
- Anwohnendenschutz
- Schutz der Besuchendenwege zur oder von der Veranstaltung
- baulicher Zufahrtsschutz
- Parkzonen und Parkverbotszonen
- Zufahrtsberechtigungen
- Straßensperrungen und Verkehrsumleitungen
- Ordnereinsatzplanung zur Durchsetzung der Maßnahmen
Das Verkehrskonzept kann je nach Art der Veranstaltung um ein spezielles Vorfahrtenkonzept, bspw. bei Vorfahrten auf den Roten Teppich, ergänzt werden. Teil des Verkehrskonzeptes sind zudem immer auch:
- ein umfassender CAD-Lageplan, der alle Verkehrswege und definierte Zonen grafisch darstellt und
- ein Verkehrszeichenplan, der die exakte Stellung der notwendigen Verkehrszeichen darstellt.
Verkehrssonderzonen und verkehrslenkende sowie verkehrsändernde Maßnahmen müssen grundsätzlich behördlich genehmigt werden, bevor sie eingerichtet werden dürfen. Hierfür müssen in der Regel das Verkehrskonzept inklusive CAD-Lageplan und der Verkehrszeichenplan sowie ein Antragsformular bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Je nach Ausmaß der geplanten Maßnahmen werden in den Genehmigungsprozess auch Polizei und Feuerwehr mit einbezogen.
Ist die Genehmigung erteilt, empfiehlt es sich, die direkten Anwohnenden über die anstehende Veranstaltung und die damit verbunden Verkehrslenkungsmaßnahmen und Verkehrssonderzonen zu informieren. Dies kann per Infoveranstaltung gemeinsam mit dem Veranstaltenden oder auch schriftlich passieren. Oftmals ist die Information der Anwohnenden über die geplanten Maßnahmen sogar Auflage der Genehmigungsbehörde.
Liegt die Genehmigung vor, können nun entsprechende Verkehrsdienstleistende mit dem Stellen von Verkehrsschildern und dem Einrichten von Straßensperrungen – also dem Einrichten der Verkehrssonderzonen – beauftragt werden. Ob das korrekt erfolgt ist, sollte am Ende immer noch einmal durch den Sicherheitskoordinierenden oder Veranstaltungsleitenden kontrolliert werden. Diesem obliegt auch die Kontrolle, ob die weiteren Maßnahmen aus dem Sicherheits- und Verkehrskonzept eingehalten werden.
Fazit
Das Planen, Beantragen, Einrichten und Überwachen von Verkehrssonderzonen ist ein spezifischer Teil der Sicherheitskonzeption und umfasst je nach Art von Veranstaltung und Veranstaltungsort verschiedene zu berücksichtigende Faktoren. Jeder Schritt muss dabei mit den anderen Inhalten der Sicherheitskonzeption abgestimmt und insgesamt koordiniert werden. Es empfiehlt sich, die Planung – Sicherheitskonzeption inklusive Verkehrskonzeption mit CAD-Lageplanung und Verkehrszeichenplanung – und die Kontrolle der Umsetzung im Rahmen der Sicherheitskoordination aus einer Hand zu erhalten.
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