Antigen-Schnelltests als Teil eines Schutz- und Hygienekonzeptes für Veranstaltungen

In den letzten Monaten ist klar geworden, dass Veranstaltungen zukünftig erst einmal nur dann wieder stattfinden können, wenn für sie ein plausibles Hygienekonzept existiert. Was man genau darunter versteht und was es beinhalten sollte, haben wir Ihnen in unserem Artikel III-20 „Schutz- und Hygienekonzepte als Teil der Veranstaltungssicherheit“ nähergebracht. Heute möchten wir intensiver auf Antigen-Schnelltests als Teil der Hygienemaßnahmen eingehen und klären, inwieweit sie die bereits geforderten und bestehenden Maßnahmen zur Veranstaltungssicherheit ergänzen können. 

Hygienemaßnahmen für mehr Veranstaltungssicherheit

Eine Reihe von Hygienemaßnahmen haben sich mittlerweile fest etabliert und sind in nahezu jedem Hygienekonzept zu finden:

  • Reduzierung der Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung sowie getrennte Wegeführungen bei der Besucherstromlenkung, um Abstände zwischen den Besuchern einhalten zu können und direkte Kontakte zu minimieren
  • Beschilderungen und akustische Erinnerungen für Besucher, die Hygieneregeln einzuhalten
  • Maskenpflicht, um den Ausstoß von Aerosolen zu minimieren 
  • Desinfektionsmittelspender, um eine häufige Desinfektion zu ermöglichen 

Diese und weitere Maßnahmen sind nicht nur teuer durch die Anschaffung und Installation bei gleichzeitigem Wegfall von Einnahmen, sondern zerstören auch, wenn wir ehrlich sind, das von uns allen geliebte, besondere Feeling eines Festivals oder Konzertes. Zudem ist es insbesondere bei Veranstaltungen in Innenräumen trotz dieser Maßnahmen möglich, dass ein infizierter Besucher andere ansteckt. Weil er mitsingt, tanzt, sich bewegt und Kontakte knüpft – auch mit all den oben genannten Maßnahmen ist dies nicht gänzlich zu verhindern. 

Ein schneller und sicherer Weg zurück in die Normalität könnte ein umfassender Impfschutz sein. Schon vor dem Impfstart gab es erste Überlegungen, ob geimpfte Menschen aufgrund ihrer Immunität wieder uneingeschränkt an Veranstaltungen teilnehmen könnten. Der Impfausweis als Eintrittskarte? Ein Konzept, das mittelfristig möglich sein könnte. Dem entgegen stehen aktuell jedoch noch einige Unsicherheiten bezüglich der Infektiosität trotz Impfung. Bislang konnte noch nicht ausreichend nachgewiesen werden, ob geimpfte Menschen nicht doch auch ansteckend sein könnten. Auch, wenn eine schwere Erkrankung mit einer Impfung nahezu ausgeschlossen wird, so können geimpfte Menschen dennoch Träger und somit evtl. auch Überträger des Corona-Viruses sein. Unklar sind zudem die zukünftig geltenden rechtlichen Bedingungen bezüglich der Impfnachweise und ob und in welchem Maße diese als Nachweis und Zugangsberechtigungen anerkannt werden. Aus diesen Gründen ist eine Zugangsbeschränkung für geimpfte Personen aktuell schwer zu bewerten. Was jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt praktisch und rechtlich umsetzbar scheint, ist ein Zugangssystem, welches nur SARS-CoV-2-negativ getesteten Personen Zutritt gewährt.

Antigen-Schnelltests als Ergänzung der Hygienemaßnahmen

Es gibt verschiedene Arten von sogenannten Corona-Tests. Am genauestens sind die in Laboren analysierten PCR-Tests. Ein Nachteil ist, dass diese eine relativ lange Auswertungszeit haben und durch die Analyse in einem Labor praktisch nicht flexibel oder mobil einsetzbar sind. Daneben gibt es Antigen-Schnelltests, die wesentlich schneller und laborunabhängig ausgewertet werden können. Sie haben somit den Vorteil, dass sie flexibel und auch vor Ort einsetzbar sind. In beiden Fällen lässt sich die Infektiosität einer Person nachweisen. Sie liefern somit eine aktuelle Momentaufnahme darüber, ob jemand akut Viren ausstoßen kann oder nicht. Nach aktuellem Stand gilt eine „aussagekräftige Zeit“ nach einer Testung von 12-24 Stunden bei einem Antigen-Schnelltest und 48-72 Stunden bei einem PCR-Test.

Um ein verwendbares Ergebnis liefern zu können, müssen die Antigen-Schnelltests bestimmte Kriterien erfüllen. Sie müssen insbesondere eine hohe Spezifität und eine hohe Sensitivität aufweisen. Die Spezifität beschreibt die Genauigkeit eines Tests, sie sagt aus, ob alle „gesunden“ getesteten Personen auch als „Gesunde“ erkannt werden. Eine nicht infizierte Person wird auch als nicht infiziert erkannt und erhält ein negatives Testergebnis. Bei einem Test mit 95%iger Spezifität werden also 95 von 100 Gesunden als gesund erkannt. 5 von 100 erhalten ein positives Testergebnis, obwohl sie nicht infiziert sind, sie werden „falsch-positiv“ getestet. Die Sensitivität gibt Auskunft darüber, ob alle „kranken“ getesteten Personen auch als „Kranke“ erkannt werden. Eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person ist wirklich infiziert und erhält ein positives Testergebnis. Bei einem Test mit 98%iger Sensitivität werden also 98 von 100 Infizierten erkannt, zwei werden nicht erkannt. Sie erhalten ein negatives Testergebnis, obwohl sie infiziert sind und werden „falsch-negativ“ getestet. 

Hieraus ergibt sich der größte Nachteil der Maßnahme. Antigen-Schnelltests sind in der Regel nicht zu 100% sicher und können in geringem Rahmen falsch-negative Ergebnisse liefern. Dies hängt vor allem von den oben genannten Kriterien sowie von der Viruslast zum Testzeitpunkt ab. Doch auch hier gilt es wieder, in der Praxis vor allem das Gesamtbild zu betrachten. Wie viele Besucher gibt es auf der Veranstaltung? Welche sonstigen Maßnahmen existieren oder werden angewendet? Wie hoch ist das Restrisiko zu beurteilen? Welchen Gesamteindruck macht ein getesteter Besucher? Besteht Husten, Angeschlagenheit, gar Fiebrigkeit? Dann sollte beim Ergebnis genau hingeschaut werden und der Test evtl. wiederholt oder der Zutritt auch trotz negativem Test verwehrt bleiben. Als Veranstalter haben Sie hier über das Hausrecht eine Reihe von Möglichkeiten, den Zutritt zu Ihrer Veranstaltung ganz gezielt zu lenken und die Sicherheit Ihrer Veranstaltung somit signifikant zu erhöhen. Jedoch müssen hierbei auch die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden und in die Hygienekonzepte mit aufgenommen werden.

Antigen-Schnelltests als Zutrittserlaubnis?

Wie kann die Idee des Zutritts mit negativem Corona-Test nun konkret praktisch umgesetzt werden? Es gibt bereits Anbieter, die sich auf mobile Testungen mit Antigen-Schnelltests spezialisiert haben. Der Ansatz besteht darin, mit »Mobilen Teststationen«, die in der Regel in größere Fahrzeuge eingebaut oder in mobilen Aufbauten untergebracht sind, vor Ort auf der Veranstaltung präsent zu sein und vor dem Einlass jeden Besucher auf SARS-CoV-2 zu testen. Die Durchführung eines Tests dauert ca. 45 Sekunden, mit Beschriftung und Dokumentation ca. eineinhalb Minuten. Die Auswertung erfolgt je nach Hersteller bereits nach ca. 15 Minuten. Es gilt also, ein gut durchdachtes Konzept für die Testungen zu erarbeiten, damit diese in der Praxis reibungslos verlaufen und nicht zu unnötigen und risikobehafteten Wartesituationen führen. Insgesamt gibt es dabei diverse Punkte zu beachten:

  • die Dauer der Durchführung eines Tests
  • die Dauer der Auswertung eines Tests
  • das notwendige (medizinische) Personal pro Teststation für die Gewährleistung schneller, reibungsloser und zuverlässiger Abläufe
  • die notwendige Anzahl von Teststationen, abhängig von der Anzahl der Besucher
  • die Wegeführung und Besucherstromlenkung am Einlass und an den Teststationen, um Mindestabstände zu gewährleisten
  • die Vorab-Information der Besucher über die speziellen Maßnahmen
  • die Kosten der Testungen
  • Festlegen von Verfahren im Umgang mit positiv getesteten Besuchern
  • Festlegen weiter Prüfmaßnahmen wie Fiebermessen, Testen von Geruchs- oder Geschmackssinn und allgemeiner Eindruck zum Gesundheitszustand der Besucher 
  • die Dokumentation der Testungen
  • die Verknüpfung des Testergebnisses mit einer Zutrittserlaubnis (Ticket)
  • die Einbindung der Teststrategie in das Schutz- und Hygienekonzept und die Bewertung der Notwendigkeit weiterer Hygienemaßnahmen (z.B. Maskenpflicht oder Abstandsregeln)

Antigen-Schnelltests haben das Potenzial, Veranstaltungen nicht nur sicherer zu machen, sondern auch wieder ein Stück weit „normaler“ und unbeschwerter. Um den Einsatz der Schnelltests effektiv zu gestalten, bedarf es jedoch detaillierter Überlegungen und Berechnungen, die dann Teil des Schutz- und Hygienekonzeptes oder auch des Sicherheitskonzeptes für Ihre Veranstaltung werden.

Wir unterstützen Sie gern dabei, die Möglichkeit des Einsatzes von Antigen-Schnelltests als Hygienemaßnahme für Ihre Veranstaltung zu prüfen und den Einsatz konkret zu konzeptionieren. Rufen Sie uns gern an unter 030-513008000 oder schreiben Sie uns an mail@groskopf-consulting.de.